Oberlandesgericht Köln, 2019-06-13, 21 Wx 6/18

21 Wx 6/18Obergericht13.06.2019

Regest

Eine eingetragene Lebenspartnerschaft kann in eine deutschem Recht unterliegende gleichgeschlechtliche Ehe auch dann umgewandelt werden, wenn die Partner bereits vor dem Eheöffnungsgesetz eine danach in Deutschland vollwirksam gewordene Ehe in Frankreich geschlossen haben

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 21 Wx 6/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-06-13

Aktenzeichen: 21 Wx 6/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0613.21WX6.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Normen: LPartG § 20a; EGBGB Art. 17b; PStG §§ 17a, 34, 49

Leitsätze

Eine eingetragene Lebenspartnerschaft kann in eine deutschem Recht unterliegende gleichgeschlechtliche Ehe auch dann umgewandelt werden, wenn die Partner bereits vor dem Eheöffnungsgesetz eine danach in Deutschland vollwirksam gewordene Ehe in Frankreich geschlossen haben

Tenor

Die Beschwerden der Beteiligten zu 3.) und 4.) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 07.08.2018 (378 III 139/18) werden zurückgewiesen.

Der Wert der Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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