Oberlandesgericht Köln, 2019-06-21, 6 U 181/18

6 U 181/18Obergericht21.06.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 181/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-06-21

Aktenzeichen: 6 U 181/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0621.6U181.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG § 3a, § 8 Abs. 2 Nr. 2,; Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, Art. 2 Abs. 2; Nr. 5, Art. 10 Abs. 1

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 12.09.2018 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 52/18 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

  3. Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Dies gilt hinsichtlich der Unterlassungsverpflichtung nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000 €. Die Beklagten können die Vollstreckung im Übrigen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.