6 U 21/15•Oberlandesgericht Köln, 2019-07-05, 6 U 21/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 21/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-05
Aktenzeichen: 6 U 21/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0705.6U21.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: § 3a UWG, § 7 Abs. 2 ProdSG,; § 3 1. ProdSV, Art. 1 Niederspannungsrichtlinie; (RL 2006/95/EG)
Tenor
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Die Berufung des Klägers gegen das am 21.01.2015 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 23/11 – wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
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Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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