Oberlandesgericht Köln, 2019-07-17, 16 U 199/18

16 U 199/18Obergericht17.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 U 199/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-17

Aktenzeichen: 16 U 199/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0717.16U199.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten und des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 12.10.2018 (4 O 81/18) teilweise abgeändert und insgesamt klarstellend wie folgt neugefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.341,88 € nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozent seit dem 09.06.2012 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs der Marke A Typ B 2,0 TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer XX1ZXX2HXXAOXX42X zu zahlen.

Die Beklagte wird zudem verurteilt, an den Kläger 1.100,51 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.06.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehenden Berufungen der Beklagten und des Klägers werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 20% und die Beklagte zu 80%. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte zu 85% und der Kläger zu 15%.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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