20 U 75/18•Oberlandesgericht Köln, 2019-07-25, 20 U 75/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 75/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-07-25
Aktenzeichen: 20 U 75/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0725.20U75.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Der Antrag des Klägers vom 09.07.2019 auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens wird zurückgewiesen.
Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Der Wert wird auf 223.795,70 EUR festgesetzt.
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