Oberlandesgericht Köln, 2019-08-06, 7 VA 12/19

7 VA 12/19Obergericht06.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 VA 12/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-08-06

Aktenzeichen: 7 VA 12/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0806.7VA12.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag des Klägers, festzustellen, dass der Bescheid des Präsidenten des Landgerichts Bonn über die Gewährung von Akteneinsicht in die Verfahrensakten 17 O 88/19 LG Bonn an die Rechtsanwälte der A Rechtsschutz-Versicherung AG, den im Wege der Delegation die stellvertretende Vorsitzende der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn am 14.05.2019 erlassen hat, unrechtmäßig erfolgt ist, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Gegenstandswert wird auf 500 € festgesetzt.

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