9 U 45/19•Oberlandesgericht Köln, 2019-08-08, 9 U 45/19
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 45/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-08-08
Aktenzeichen: 9 U 45/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0808.9U45.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 06.02.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 20 O 99/18 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Gegenstandswert für die Berufungsinstanz wird auf 40.000,00 € festgesetzt.
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