Oberlandesgericht Köln, 2019-08-16, 6 U 42/19

6 U 42/19Obergericht16.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 42/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-16

Aktenzeichen: 6 U 42/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0816.6U42.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 14. Februar 2019 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 22 O 415/18 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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