Oberlandesgericht Köln, 2019-08-21, 2 Wx 216/19 2 Wx 217/19

2 Wx 216/19 2 Wx 217/19Obergericht21.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 216/19 2 Wx 217/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-08-21

Aktenzeichen: 2 Wx 216/19 2 Wx 217/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0821.2WX216.19.2WX217.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 27.03.2019 wird der am 19.03.2019 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgerichts – Köln, 29 VI 477/17, aufgehoben. Die Sache wird unter Aufhebung des Verfahrens zur erneuten Entscheidung über den Antrag der Beteiligten zu 1) vom 02.10.2017 auf Erteilung eines Alleinerbscheins und des Antrags des Beteiligten zu 2) vom 04.10.2017 auf Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins, der ihn und den Beteiligten zu 3) als Erben zu je ½-Anteil ausweist, jeweils nach dem am 14.06.2017 verstorbenen A an das Amtsgericht Köln zurückverwiesen.

Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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