2 Ws 403/19•Oberlandesgericht Köln, 2019-08-26, 2 Ws 403/19
Oberlandesgericht Köln, 2019-08-26, 2 Ws 403/19
2 Ws 403/19Obergericht26.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 403/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-08-26
Aktenzeichen: 2 Ws 403/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0826.2WS403.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Der Antrag der Staatsanwaltschaft Bonn, die mit Urteil des Landgerichts Bonn vom 19.12.2018 (23 KLs 43/18) verhängte Freiheitsstrafe von fünf Jahren vollständig vor der mit demselben Urteil angeordneten Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu vollstrecken, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die hierin angefallenen notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.
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