Oberlandesgericht Köln, 2019-09-26, 3 U 43/19

3 U 43/19Obergericht26.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 43/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-09-26

Aktenzeichen: 3 U 43/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0926.3U43.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 21.02.2019 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln – Az. 2 O 10/18 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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