20 U 137/18•Oberlandesgericht Köln, 2019-09-27, 20 U 137/18
Oberlandesgericht Köln, 2019-09-27, 20 U 137/18
20 U 137/18Obergericht27.09.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 137/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-27
Aktenzeichen: 20 U 137/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0927.20U137.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 23. Juli 2018 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 26 O 38/18 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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