Oberlandesgericht Köln, 2019-09-27, 20 U 79/18

20 U 79/18Obergericht27.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 79/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-27

Aktenzeichen: 20 U 79/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0927.20U79.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 26. April 2018 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 9 O 374/17 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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