6 U 67/20•Oberlandesgericht Köln, 2019-09-28, 6 U 67/20
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 67/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-09-28
Aktenzeichen: 6 U 67/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0928.6U67.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
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Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 04.05.2020 (33 O 71/18) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
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Die Beklagte erhält Gelegenheit, binnen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses zu den nachstehenden Hinweisen des Senats – auch zur Frage der weiteren Durchführung des Berufungsverfahrens – Stellung zu nehmen.
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Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 12.500 € festgesetzt.
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