Oberlandesgericht Köln, 2019-09-30, 3 U 107/19

3 U 107/19Obergericht30.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 107/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-09-30

Aktenzeichen: 3 U 107/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0930.3U107.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

    1. Der Antrag auf eine zweite Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.
    1. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.
    1. Die Berufung der Berufungsklägerin gegen das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22.05.2019 – 12 O 107/18 – wird als unzulässig verworfen.
    1. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Berufungsklägerin auferlegt.
    1. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 19.556,00 € (für die Klage: 10.000,00 €; für die Widerklage: 9.556,00 €) festgesetzt.

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