Oberlandesgericht Köln, 2019-10-07, 18 Wx 18/19

18 Wx 18/19Obergericht07.10.2019

Regest

Die Bestellung eines Nießbrauchs an einem Kommanditanteil kann nicht in das Handelsregister eingetragen werden (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 08.08.2016 - 31 Wx 204/16 -, NZG 2016, 1064).

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 Wx 18/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-10-07

Aktenzeichen: 18 Wx 18/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:1007.18WX18.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Normen: § 1068 BGB; § 161 HGB

Leitsätze

Die Bestellung eines Nießbrauchs an einem Kommanditanteil kann nicht in das Handelsregister eingetragen werden (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 08.08.2016 - 31 Wx 204/16 -, NZG 2016, 1064).

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 4) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 25.06.2019 wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Beschwerde haben die Beteiligten zu 1) bis 4) zu tragen.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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