Oberlandesgericht Köln, 2019-10-09, 13 U 67/19

13 U 67/19Obergericht09.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 67/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-10-09

Aktenzeichen: 13 U 67/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:1009.13U67.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23. Mai 2019 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 15 O 379/18 – wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 46.325,00 EUR festgesetzt.

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