Oberlandesgericht Köln, 2019-10-30, 16 U 59/19

16 U 59/19Obergericht30.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 U 59/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-30

Aktenzeichen: 16 U 59/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:1030.16U59.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 06.03.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn (13 O 352/15) aufgehoben und die Klage als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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