Oberlandesgericht Köln, 2019-11-04, 16 U 129/19

16 U 129/19Obergericht04.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 U 129/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-11-04

Aktenzeichen: 16 U 129/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:1104.16U129.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 22.05.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (12 O 418/18) wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages leistet.

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