15 U 113/19•Oberlandesgericht Köln, 2019-11-07, 15 U 113/19
Oberlandesgericht Köln, 2019-11-07, 15 U 113/19
15 U 113/19Obergericht07.11.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 113/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-07
Aktenzeichen: 15 U 113/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:1107.15U113.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird die Beklagte unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Aachen vom 26.4.2019 (4 O 208/18) verurteilt, an die Klägerin über den erstinstanzlich zugesprochenen Betrag hinaus weitere 5.064,48 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.8.2016 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits in erster und zweiter Instanz trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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