7 U 131/19•Oberlandesgericht Köln, 2019-11-07, 7 U 131/19
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 131/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-07
Aktenzeichen: 7 U 131/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:1107.7U131.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 03.05.2019, Az: 15 O 385/17, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf bis zu 30.000,00 EUR festgesetzt.
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