2 Wx 337/19•Oberlandesgericht Köln, 2019-11-18, 2 Wx 337/19
Oberlandesgericht Köln, 2019-11-18, 2 Wx 337/19
2 Wx 337/19Obergericht18.11.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 337/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-11-18
Aktenzeichen: 2 Wx 337/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:1118.2WX337.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 25.10.2019 wird der am 10.09.2019 erlassene Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts – Grundbuchamts – Bonn, BO-xxx8-18, aufgehoben.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
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