Oberlandesgericht Köln, 2019-11-22, 19 U 62/19

19 U 62/19Obergericht22.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 62/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-11-22

Aktenzeichen: 19 U 62/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:1122.19U62.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 27.3.2019 (8 O 367/18) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung des vorliegenden und des angefochtenen Urteils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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