Oberlandesgericht Köln, 2019-11-22, 6 U 81/19

6 U 81/19Obergericht22.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 81/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-11-22

Aktenzeichen: 6 U 81/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:1122.6U81.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG § 3a; StVZO § 52 Abs. 3, § 55 Abs. 3

Tenor

  1. Die Berufung der Klägerin gegen das am 09.04.2019 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 81 O 140/18 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

  3. Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

  4. Die Revision wird nicht zugelassen.

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