6 U 81/19•Oberlandesgericht Köln, 2019-11-22, 6 U 81/19
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 81/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-22
Aktenzeichen: 6 U 81/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:1122.6U81.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 3a; StVZO § 52 Abs. 3, § 55 Abs. 3
Tenor
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Die Berufung der Klägerin gegen das am 09.04.2019 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 81 O 140/18 – wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
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Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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