14 U 25/19•Oberlandesgericht Köln, 2019-12-03, 14 U 25/19
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 14 U 25/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-12-03
Aktenzeichen: 14 U 25/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:1203.14U25.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 11.04.2019 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln (2 O 202/18) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das vorbezeichnete Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagter vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 231.612,39 € festgesetzt.
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