2 U 31/19•Oberlandesgericht Köln, 2019-12-04, 2 U 31/19
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 31/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-12-04
Aktenzeichen: 2 U 31/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:1204.2U31.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 22.07.2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 1 O 35/19 - wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das vorgenannte Urteil des Landgerichts Bonn ist vorläufig vollstreckbar.
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