Oberlandesgericht Köln, 2019-12-05, 19 U 158/19

19 U 158/19Obergericht05.12.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 158/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-12-05

Aktenzeichen: 19 U 158/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:1205.19U158.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die gegen das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 13.06.2019 (20 O 169/18) eingelegte Berufung der Klägerin teilweise durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen, darüber hinaus die weitergehende Berufung der Klägerin wie auch die Berufung der Beklagten gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.

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