19 U 158/19•Oberlandesgericht Köln, 2019-12-05, 19 U 158/19
Oberlandesgericht Köln, 2019-12-05, 19 U 158/19
19 U 158/19Obergericht05.12.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 158/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-12-05
Aktenzeichen: 19 U 158/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:1205.19U158.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die gegen das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 13.06.2019 (20 O 169/18) eingelegte Berufung der Klägerin teilweise durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen, darüber hinaus die weitergehende Berufung der Klägerin wie auch die Berufung der Beklagten gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
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