2 Wx 346/19•Oberlandesgericht Köln, 2019-12-09, 2 Wx 346/19
Oberlandesgericht Köln, 2019-12-09, 2 Wx 346/19
2 Wx 346/19Obergericht09.12.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 346/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-12-09
Aktenzeichen: 2 Wx 346/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:1209.2WX346.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten vom 07.11.2019 gegen die am 31.10.2019 erlassene Zwischenverfügung des Amtsgerichts – Grundbuchamts – Bonn vom 11.10.2019 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Frist zur Behebung des Eintragungshindernisses bis zum 03.02.2020 verlängert wird.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beteiligten zu 1) und 2) jeweils zu ½ zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.