Oberlandesgericht Köln, 2019-12-09, 2 Wx 346/19

2 Wx 346/19Obergericht09.12.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 346/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-12-09

Aktenzeichen: 2 Wx 346/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:1209.2WX346.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten vom 07.11.2019 gegen die am 31.10.2019 erlassene Zwischenverfügung des Amtsgerichts – Grundbuchamts – Bonn vom 11.10.2019 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Frist zur Behebung des Eintragungshindernisses bis zum 03.02.2020 verlängert wird.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beteiligten zu 1) und 2) jeweils zu ½ zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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