6 AuslS 136/19 - 104 -•Oberlandesgericht Köln, 2019-12-11, 6 AuslS 136/19 - 104 -
Oberlandesgericht Köln, 2019-12-11, 6 AuslS 136/19 - 104 -
6 AuslS 136/19 - 104 -Obergericht11.12.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 AuslS 136/19 - 104 - — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-12-11
Aktenzeichen: 6 AuslS 136/19 - 104 -
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:1211.AUSLS136.19.104.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Leistung der mit Bescheinigung der Untersuchungsrichterin am Tribunal de grande instance Paris vom 02.05.2019 (2825/18/7) erbetenen Rechtshilfe nicht vorliegen.
Die Kosten des Rechtshilfeverfahrens sowie die dem Betroffenen insoweit entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.