10 UF 212/19•Oberlandesgericht Köln, 2019-12-20, 10 UF 212/19
Oberlandesgericht Köln, 2019-12-20, 10 UF 212/19
10 UF 212/19Obergericht20.12.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 10 UF 212/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-12-20
Aktenzeichen: 10 UF 212/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:1220.10UF212.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 15.11.2019 - 231 F 208/19 - abgeändert:
Der Antrag des Kindesvaters auf Übertragung der Alleinentscheidungs- befugnis bezüglich der Reise mit den im Rubrum genannten Kindern nach A/Nigeria im Zeitraum 23.12.2019 bis 4.1.2020 wird zurückgewiesen.
Von den Gerichtskosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Kindesmutter und der Kindesvater je 1/2; eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kindesvater.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
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