Oberlandesgericht Köln, 2019-12-23, 9 U 125/19

9 U 125/19Obergericht23.12.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 125/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-12-23

Aktenzeichen: 9 U 125/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:1223.9U125.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 25.06.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn – 10 O 230/18 – wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 6.115,94 € festgesetzt.

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