9 U 125/19•Oberlandesgericht Köln, 2019-12-23, 9 U 125/19
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 125/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-12-23
Aktenzeichen: 9 U 125/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:1223.9U125.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 25.06.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn – 10 O 230/18 – wird als unzulässig verworfen.
Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 6.115,94 € festgesetzt.
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