10 U 34/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-01-02, 10 U 34/19
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 10 U 34/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-01-02
Aktenzeichen: 10 U 34/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0102.10U34.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 06.06.2019 – 7 O 433/18 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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