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2 Wx 361/19 und 2 Wx 8/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-01-14, 2 Wx 361/19 und 2 Wx 8/20
2 Wx 361/19 und 2 Wx 8/20Obergericht14.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-14
Aktenzeichen: 2 Wx 361/19 und 2 Wx 8/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0114.2WX361.19UND2WX8.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Auf die Beschwerden der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Leverkusen vom 16.04.2019, BÜ-6129-7, aufgehoben und das Grundbuchamt angewiesen, die Anträge der Beteiligten vom 09.01.2018 und vom 19.03.2019 auf Vereinigung des Kaufgegenstandes sowie Erstreckung der Reallasten unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senates neu zu bescheiden.
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