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6 U 238/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-02-28, 6 U 238/19
Entscheidungsdatum: 2020-02-28
Aktenzeichen: 6 U 238/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0228.6U238.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts vom 27.8.2019 - 81 O 31/19 - teilweise abgeändert und unter Abweisung der Klage im Übrigen der Beklagte verurteilt, an den Kläger einen Betrag iHv 492,54 € nebst Zinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.11.2018 zu zahlen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
III. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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