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3 U 79/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-03-19, 3 U 79/19
Entscheidungsdatum: 2020-03-19
Aktenzeichen: 3 U 79/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0319.3U79.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 03.05.2019 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn – Az. 31 O 4/19 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Das angefochtene wie auch dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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