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15 U 193/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-03-26, 15 U 193/19
15 U 193/19Obergericht26.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-26
Aktenzeichen: 15 U 193/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0326.15U193.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 3.7.2019 (28 O 191/18) teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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