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10 UF 205/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-03-31, 10 UF 205/19
10 UF 205/19Obergericht31.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-31
Aktenzeichen: 10 UF 205/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0331.10UF205.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 23.10.2019 - 233 F 148/19 - nach § 117 Abs. 3, § 68 Abs. 3 FamFG im schriftlichen Verfahren als unbegründet zurückzuweisen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang zu den Hinweisen des Senats Stellung zu nehmen.
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