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6 U 9/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-04-01, 6 U 9/20
Entscheidungsdatum: 2020-04-01
Aktenzeichen: 6 U 9/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0401.6U9.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG 3, 3a, StromGVV § 13 Abs. 3
Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 10.12.2019 (31 O 66/19) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Die Beklagte erhält Gelegenheit, binnen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses zu den nachstehenden Hinweisen des Senats – auch zur Frage der weiteren Durchführung des Berufungsverfahrens – Stellung zu nehmen.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 10.000,00 € festgesetzt.
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