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2 Ws 651/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-04-02, 2 Ws 651/19
2 Ws 651/19Obergericht02.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-02
Aktenzeichen: 2 Ws 651/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0402.2WS651.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem vormaligen Angeklagten darin entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
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