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13 U 94/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-04-15, 13 U 94/19
Entscheidungsdatum: 2020-04-15
Aktenzeichen: 13 U 94/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0415.13U94.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 01.08.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn (7 O 165/18) wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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