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16 U 273/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-04-21, 16 U 273/19
16 U 273/19Obergericht21.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-21
Aktenzeichen: 16 U 273/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0421.16U273.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 15.11.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (17 O 101/18) gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen einer Frist von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
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