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10 UF 205/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-05-14, 10 UF 205/19
10 UF 205/19Obergericht14.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-14
Aktenzeichen: 10 UF 205/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0514.10UF205.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 23.10.2019 - 233 F 148/19 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Der Wert für das Verfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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