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3 U 173/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-05-14, 3 U 173/19
Entscheidungsdatum: 2020-05-14
Aktenzeichen: 3 U 173/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0514.3U173.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 09.08.2019 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln – Az. 24 O 368/18 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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