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19 U 184/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-05-29, 19 U 184/19
19 U 184/19Obergericht29.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-29
Aktenzeichen: 19 U 184/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0529.19U184.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Unter teilweiser Verwerfung der Berufung der Klägerin wird auf die Berufungen der Parteien das Urteil des Landgerichts Köln vom 11.07.2019 (36 O 309/18) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die weitergehenden Berufungen der Klägerin und der Beklagten werden zurückgewiesen.
Hinsichtlich der Kosten erster Instanz verbleibt es bei der Kostenentscheidung des Landgerichts. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 45 % und die Beklagte zu 55 %.
Dieses Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird hinsichtlich der Anwendbarkeit des § 849 BGB zugelassen.
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