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6 U 288/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-05-29, 6 U 288/19
Entscheidungsdatum: 2020-05-29
Aktenzeichen: 6 U 288/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0529.6U288.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 935, 940
Auf die Berufung des Antragsgegners wird das am 5. November 2019 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 58/19 - abgeändert. Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 25.3.2019 – 31 O 58/19 - wird aufgehoben und der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen trägt die Antragstellerin.
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