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3 U 191/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-06-04, 3 U 191/19
Entscheidungsdatum: 2020-06-04
Aktenzeichen: 3 U 191/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0604.3U191.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 26.09.2019 – Az. 83 O 56/18 – abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 7.703,00 EUR nebst 5 % Zinsen hieraus seit dem 07.02.2018 abzüglich am 20.04.2018 gezahlter 1.247,15 EUR zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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