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28 U 53/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-06-25, 28 U 53/19
Entscheidungsdatum: 2020-06-25
Aktenzeichen: 28 U 53/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0625.28U53.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das angegriffene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 263.347,00 € festgesetzt.
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