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12 U 172/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-08-11, 12 U 172/19
12 U 172/19Obergericht11.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-11
Aktenzeichen: 12 U 172/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0811.12U172.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 25.10.2019 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn (17 O 259/18) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 47.948,10 EUR festgesetzt.
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