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5 U 12/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-09-07, 5 U 12/20
Entscheidungsdatum: 2020-09-07
Aktenzeichen: 5 U 12/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0907.5U12.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 6. Dezember 2019 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 15 O 204/19 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
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