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10 WF 194/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-09-09, 10 WF 194/20
10 WF 194/20Obergericht09.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-09
Aktenzeichen: 10 WF 194/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0909.10WF194.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aachen vom 11.08.2020 – 220 F 185/20 – aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen mit der Maßgabe, dass Verfahrenskostenhilfe nicht unter dem Gesichtspunkt einer mutwilligen Rechtsverfolgung versagt wird.
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